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Compliance

Hinweisgebersystem der Mall GmbH

Als Anbieter von Anlagen zum Gewässerschutz und zur Lagerung von erneuerbaren Energien tragen wir die Umwelt im Namen. Die Mall GmbH bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferketten. Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen und schonend mit den notwendigen Ressourcen umzugehen. Wir verurteilen jegliche Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei, des Menschenhandels sowie jede Form von Diskriminierung. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, sowie angemessener Vergütungen für unsere Beschäftigten.

Unternehmerische Verantwortung, nachhaltiges Handeln und ethisches Verhalten gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Geschäftspartnern und der Gesellschaft, als auch gegenüber der Umwelt sind fester Bestandteil unseres Wertesystems. Die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften bei unserem unternehmerischen Handeln ist für uns selbstverständlich. Bei Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstöße haben Sie die Möglichkeit, uns Ihren Hinweis zu senden.

Was kann gemeldet werden?
Anliegen, die über unser Hinweisgebersystem gemeldet werden können, sind beispielsweise Verstöße gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Kartellrecht, Korruption, Diebstahl, die Verletzung von Menschenrechten, Diskriminierung oder Mobbing.

Zum Zweck der weiteren Untersuchung des Hinweises muss der Hinweisgeber das Fehlverhalten sachlich und genau darlegen. Eine nähere Untersuchung eines Hinweises kann nicht erfolgen, falls der Hinweis ungenau ist oder nur pauschale Anschuldigungen enthält.  

Wichtig: Bei allgemeinen Fragen zu unseren Produkten oder unserem Unternehmen nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben eine E-Mail an: info@remove-this.mall-umweltsysteme.at

Wer kann einen Verstoß melden?
Neben Beschäftigten können Geschäftspartner, Verbraucher und/oder sonstige Dritte Hinweise bei konkreten Informationen auf Regelverstöße abgeben.
Die Identität des Hinweisgebers unterliegt dem Gebot der Vertraulichkeit und ist nur der beauftragten Hinweisgeberstelle bekannt. Hinweisgeber unterliegen zudem einem umfassenden gesetzlichen Schutz vor Repressalien. Sie haben keine Vergeltungsmaßnahmen oder nachteilige Folgen aufgrund ihrer Meldung zu erwarten. Insbesondere haben unsere Mitarbeiter, die Meldung erstatten, keine nachteiligen Folgen in Bezug auf ihre Beschäftigung zu befürchten.

Handelt der Hinweisgeber in böser Absicht und in vollem Wissen, dass die gemeldeten Informationen falsch sind, ist der Hinweisgeber nicht vor Repressalien geschützt. Unter Umständen kann der Hinweisgeber mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn vorsätzlich falsche Angaben gemacht werden. Es kann auch arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entlassung haben.

Wie melden Sie Ihr Anliegen an uns?
Für die Meldung von Regelverstößen erreichen Sie das Compliance-Management von Mall unter der E-Mail-Adresse: compliance@remove-this.mall.info

Wenn Sie Ihr Anliegen lieber per Brief übermitteln möchten, adressieren Sie den Umschlag bitte an folgende Postanschrift:

Compliance Management
Mall GmbH
Hüfinger Straße 39-45
78166 Donaueschingen

Was passiert, nachdem Sie einen Regelverstoß gemeldet haben?
Jeder Hinweis wird sorgfältig und unter Einhaltung der Verfahrensgrundsätze (z. B. Vertraulichkeit) geprüft. Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber:innen und Betroffene. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet.  Nach Abschluss der Untersuchung werden wir bewerten, ob tatsächlich ein Verstoß stattgefunden hat und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Sie erhalten so bald wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung, ob und welche Folgemaßnahmen in dem von Ihnen gemeldeten Fall ergriffen werden oder ob das Verfahren eingestellt wird. Die Meldungen werden im digitalen Meldesystem dokumentiert und entsprechend der gesetzlichen Löschfristen gelöscht.

Info-Telefon

+43 7224 22372-0

Mo. - Do. 7:30-17:00 Uhr

Freitags   7:30-16:00 Uhr

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